Gliederung
Pachtvertrag (Beispiel) bei Schreibstück und mehr Seite 3 von 7
P>Pachtvertrag über eine Gaststätte
Pachtvertrag
zwischen
Verpächter
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ Ort:
PA-Nr.:
geb. am:
Tel.:
und
Pächter
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ Ort:
PA-Nr.:
geb. am:
Tel.:
§ 1 Pachtobjekt
Verpachtet wird im Haus
(Straße, Hausnummer)
in ...... (PLZ, Ort) eine Gaststätte, zu der folgende Räume und Nutzflächen gehören:
Bezeichnung Anzahl und Lage (Geschoss)
Gastraum ......
Küche ......
Toiletten ......
Kegelbahn ......
Kühlraum ......
Bierkeller ......
weitere Räume ......
§ 2 Inventar
(1) Zur Pachtsache gehört dasjenige Inventar, das auf der diesem Vertrag beigehefteten Inventarliste im einzelnen aufgeführt ist.
(2) Der Pächter ist berechtigt, das Inventar im Rahmen des vertraglichen Pachtzwecks zu nutzen.
(3) Die Erhaltung und Instandsetzung sämtlichen Inventars obliegt dem Pächter, der auch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Inventars trägt. Der Pächter hat das Inventar laufend in dem Zustand zu erhalten und in dem Umfang laufend zu ersetzen, der den Regeln einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht.
(4) Bei Beendigung des Pachtverhältnisses hat der Pächter das Inventar in vertragsgemäßem Zustand herauszugeben. Für fehlende, beschädigte und solche Inventarteile, deren Gebrauchstauglichkeit durch Abnutzung oder Überalterung für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nach der Verkehrsanschauung als aufgehoben zu gelten hat, ist vom Pächter Wertersatz zu leisten.
§ 3 Pachtzweck", Konzession
(1) Die Verpachtung erfolgt zum Betrieb
- einer Speisegaststätte mit Imbissstand und Außerhausverkauf,
- einer italienischen Speisegaststätte (Pizzeria),
- einer Gaststätte (Bierschänke) nebst Biergarten ohne Bewirtung mit warmen Speisen,
- eines Spezialitätenrestaurants mit französischer Küche ......
(2) Eine von Ziff. (1) abweichende Nutzung der Pachträume ist dem Pächter nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis durch den Verpächter gestattet
(3) oder ein Gebrauchsrecht für andere als den Pächter ist nicht gestattet.
§ 4 Übergabe und Ausstattung der Pachtsache, Konzession
(1) Die Gaststätte ist vom Verpächter in mangelfreiem baulichen Zustand zu übergeben. Für die Erteilung behördlicher Genehmigungen oder Verbote hat der Verpächter nur insoweit einzustehen, als diese unmittelbar mit der Beschaffenheit der Pachtsache zusammenhängen und nicht durch persönliche oder betriebliche Umstände des Pächters veranlasst sind.
(2) Außerhalb dieses Vertrages haben die Vertragsparteien keine Vereinbarungen und Zusicherungen über die Gewährleistung eines bestimmten Zustands der Pachtsache, über deren künftige Ausstattung oder über den zu erwartenden Geschäftserfolg verabredet.
§ 5 Bezugsverpflichtungen (Brauereibindung)
(1) Die Gaststätte ist brauereifrei und unterliegt keinen Bindungen hinsichtlich des Bezugs von Getränken und Speisen sowie hinsichtlich der Aufstellung von Automaten.
(2) Es wird klargestellt, dass der Pächter nicht berechtigt ist, vertragliche Bindungen und Verpflichtungen jedweder Art einzugehen, die über seine persönliche Einstandspflicht und über die Dauer seiner Pachtzeit hinaus eine Bindung des Verpächters herbei zu führen geeignet sind. Der Pächter ist gegenüber dem Verpächter mit allen Ansprüchen ausgeschlossen, mit denen eine solche Bindung des Verpächters bezweckt wird oder einher geht.
§ 6 Pachtbeginn, PachtdauerDas Pachtverhältnis beginnt am 00.00.0000 und endet zum 00.00.0000 sollte es nicht durch einen schriftliches Dokument verlängert werden.
§ 7 Pachtzins, Nebenkosten
(1) Der monatliche Netto Pachtzins beträgt …. bezüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MWSt.
(2) Neben dem nach Ziff. (1) zu entrichtenden Pachtzins hat der Pächter sämtliche für das Pachtobjekt anfallenden Betriebskosten im Sinne von Anlage 3 zu tragen.
§8 Vertragsänderungen und Nebenabreden
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Mündliche Nebenabreden haben die Vertragsparteiein nicht getroffen.
Unterschriften
Weitere notwendigen Regelungen wären
2. Pachtkaution
3. Anzeige von Mängel und Gefahren
4. Betreten der Räumlichkeiten in der Zeit der Pacht.
5. besondere Abreden für Rückgabe
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