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Das Mahnverfahren. bei Schreibstück und mehr Seite 22 von 22


Das Mahnverfahren.

Bleiben die Mahnungen erfolglos, kann man – statt Klage zu erheben - einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen. Der Antrag ist gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr bei dem Amtsgericht des eigenen Firmensitzes einzureichen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem geltend gemachten Betrag, dem so genannten "Streitwert".

Erhebt der Kunde gegen den Mahnbescheid Widerspruch, geht das Mahnverfahren in ein Gerichtsverfahren über. Erfolgt kein Widerspruch, stellt das Gericht auf Ihren Antrag hin, den Vollstreckungsbescheid zu. Legt der Kunde hiergegen Einspruch ein, führt dieses zum Übergang in ein Gerichtsverfahren. Geht der Kunde weder gegen den Mahnbescheid noch gegen den Vollstreckungsbescheid vor, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Er dient dann als Grundlage für die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.













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