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Zeugnisse zwischen Pflicht und Kür bei Schreibstück und mehr Seite 1 von 26
Zeugnisse zwischen Pflicht und Kür Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses. Ebenso ist nach § 8 des Berufsbildungsgesetzes der Ausbildende verpflichtet, bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen, ohne dass dieses ausdrücklich verlangt wird.
Ansonsten ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, von sich aus ein Zeugnis zu erteilen und anzubieten. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist dabei unerheblich. Doch ist sicherlich nach einem Probearbeitsverhältnis von wenigen Tagen keine zuverlässige Aussage über Führung und Leistung möglich. Es ist für den Zeugnisanspruch unerheblich, auf welche Art und Weise das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Selbst die Beendigung durch Nichtigkeit des Arbeitsvertrages löst den Anspruch auf ein Zeugnis aus.
Allerdings besteht beim Arbeitgeber bzw. Ausbildenden die Möglichkeit, bei Missfallen im Zeugnis seinem Ärger durch die Blume Luft zu machen. Generell soll das Zeugnis natürlich von einem verständigem Wohlwollen getragen sein, um dem Arbeitnehmer ein berufliches Vorankommen zu ermöglichen. Dazu hat sich die Gepflogenheit verbreitet, bei negativ zu beurteilenden Verhaltenstendenzen des Arbeitnehmers, eine Auslassung im Zeugnis vorzunehmen.
Die Rücksicht auf den Arbeitnehmer endet allerdings dort, wo das Zeugnis dem künftigen Arbeitgeber ein unzutreffendes Bild vermittelt. Denn der künftige Arbeitgeber soll durch das Zeugnis eine zuverlässige Grundlage einer Beurteilung beim Einstellungsverfahren haben. Deshalb sind sowohl das Verschweigen wesentlicher Vorkommnisse als auch Gefälligkeitszeugnisse mit übertriebenen positiven Tendenzen nicht zulässig.
Das Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen, ohne die Verwendung von Geheimcodes oder mit Merkmalen versehene Formulierungen, die den Arbeitnehmer in einer aus dem Wortlaut nicht ersichtlichen Weise, kennzeichnen. Um diesem Konflikt beizukommen, hat sich eine besondere Sprache herausgebildet, auf welche im Folgenden näher eingegangen wird.
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