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Zeugnisform 2 bei Schreibstück und mehr Seite 6 von 26


2. Zeugnisform


Wichtige Regeln sind außerdem, dass das Datum der Ausstellung in das Zeugnis aufgenommen wird.



Rückdatierungen sind unzulässig und auch in durch Gerichtsbeschluss geänderten Zeugnissen das ursprüngliche Ausstellungsdatum erhalten bleibt, das Zeugnis rechtzeitig zur Abholung bereit liegt, da ein zu spät ausgestelltes Zeugnis durch Verschulden des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer Schadenersatzansprüche auslöst, aufgrund verzögerter Bewerbungsmöglichkeit bei anderen zukünftigen Arbeitgebern, auch Ausländern das Zeugnis in deutscher Sprache auszustellen ist und das Zeugnis den allgemeinen inhaltlichen Ansprüchen, wie :

Personenangaben,
Ein- / Austrittsdatum,
Tätigkeitsbeschreibung,
gerecht wird.



Anzumerken ist noch, dass die Schlussformulierungen, wie Beendigungsgründe, „Dankens-Bedauerns-Formel“ sowie gute Zukunftswünsche nicht zwingend im Zeugnis enthalten sein müssen. Allerdings lässt ein Fehlen derselbigen wohl den Schluss zu, dass der Arbeitgeber eher froh ist, den Mitarbeiter los zu sein...









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