Gliederung
Wie arbeitet die Behörde bei Schreibstück und mehr Seite 9 von 14
Ebenso sollten sie sich noch einmal die Situation in der Behörde, bei der Versicherung oder bei einer anderen Stelle erdeutlichen.
1. Der Brief geht an eine zentrale Poststelle, dort erhält er einen Eingangstempel und wird an den zuständigen Mitarbeiter oder die zuständige Abteilung weitergeleitet.
Hinweis: Wichtig für die Bearbeitung ist, dass sie das Schreiben mit einem Aktenzeichen, einer Vorgangsnummer, einer Versicherungsscheinnummer usw. versehen. Denn dies sind die Kriterien über die die Zuordnung erfolgt. Sollte das fehlen, ist eine zeitaufwendige Nacharbeit notwendig – diese können sie mit der Kennzeichnung verhindern.
2. Der Brief wird dann über interne Verteilungsweg an die zutreffende Stelle gebracht und landet bei unseren Sachbearbeitern wieder auf dem Tisch.
Hinweis: Eine guter Sachbearbeiter prüft hier nochmals als erstes, bin ich überhaupt zuständig – oder hat die Poststelle wieder falsch sortiert- daher ist auch hier oben gesagtes nochmals wichtig.
3. Danach fängt der Sachbearbeiter an sich mit dem Schreiben und dem Sachverhalt zu beschäftigen und stellt meist schon beim ersten Blick die Weichen ob der Antrag positiv entschieden wird – oder ob es schwerer wird eine positive Entscheidung zu treffen.
Hinweis: Achten Sie daher bei der Gestaltung darauf, einen ordentlichen und treffenden Brief zu verfassen, der nicht zu lang oder zu verworren und unübersichtlich ist. Es kann sich daher durchaus anbieten, dass im ersten Brief nur ein allgemeiner Antrag gestellt wird und eine Begründung vorbehalten leibt.
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