Gliederung
zweiter Teil Verträge selbst verfassen bei Schreibstück und mehr Seite 2 von 7
Ein Vertrag kann allgemein in folgenden Teile untergliedern werden.
1. Bezeichnung der Vertragspartner
Nicht nur für den juristischen Laien ist es manchmal schon viel wert, wenn die Vertragsparteien benannt werden. Dafür sollten Name, Vorname, Beruf, Adresse, Einzelfirma mit Vor- und Nachnamen des Inhabers und bei Gesellschaften deren vollständige Bezeichnung (in Zweifelsfällen Handelsregisterauszug einholen!) aufgeführt sein. Außerdem sollte immer darauf geachtet werden, dass weitere Daten, eventuell für die spätere Zwangsvollstreckung, gesammelt werden, so dass es hier auch schon angebracht sein kann, Bankdaten und weitere Konten mit abzufragen und ggf. in den Vertrag mit aufzunehmen.
2. Bezeichnen des Vertragsgegenstandes
Wichtig ist immer, den Vertragsgegenstand zu benennen. Betrachtet man sich einmal einen Vertrag mit dem Wortlaut: „Ich verkaufe dir mein Auto“, unterschrieben von Herrn Meier und Frau Schulze, so leuchtet dies ein. Denn dieser Vertrag wäre das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben steht. Es ist weder erkennbar, wer von wem, noch, um welches Auto es sich handelt oder zu welchen Konditionen es verkauft werden soll. Im Streitfall könnten Probleme nur durch Zeugenaussagen geklärt werden — ein höchst umständlicher Weg und genau dieser soll durch einen Vertrag verhindert werden!
Daher versuchten Sie das Vertragszeil möglichst genau zu bezeichnen.
3. Bezeichnung des Hauptanspruches
Die Struktur eines Vertrages ergibt sich meist aus dem was gewollt ist und teilweise, wie das oben genannte Beispiel zeigt, aus der Struktur des Rechtsgeschäfts. Ein Vertrag kommt aus rechtlicher Sicht nur zustande, wenn mindestens zwei Personen sich geeinigt haben. Dafür sollten jedoch alle wichtigen Punkte geregelt sein.
Der oben aufgeführte Vertrag zwischen Herrn Meier und Frau Schulze sollte also zumindest folgenden Inhalt haben:
„Hiermit verkaufe ich, Theobald Meier, mein Fahrzeug der Marke VW Golf, Baujahr 1996, amtliches Kennzeichen MA-TM 15, zum Preis von Euro 6000,— an Frau Irmgard Schulze.“
Dennoch darf dies nicht in der Weise missverstanden werden, dass eine bestimmte Struktur des Vertrages gesetzlich gefordert sei, d.h. in der Formulierung sind Sie völlig frei. Ein Vertrag kann auch auf einem Bierdeckel abgeschlossen werden oder in Form eines Briefwechsels zustande kommen. Nur besteht dann die Gefahr, dass sich später der eigentliche Wille der Parteien nicht mehr klären oder nicht beweisen lässt. Auch wenn nachfolgend von gesetzlichen Vorgaben oder Vorgaben aus dem Vertragstyp gesprochen wird, soll daher nicht vergessen werden, dass sich Überlegungen zur Struktur von Verträgen letztlich allein an dem übergeordneten Punkt der Sachgerechtigkeit orientieren. Darüber hinaus sollte man von Strukturmerkmalen, die sich eingebürgert haben, schon allein deshalb nicht abweichen, weil der fachkundige Leser daran gewöhnt ist und sich so in einem Vertrag besser zurecht finden wird.
4. Was wollen die Vertragsparteien?
Wichtig ist im weiteren auch, dass die Vertragsparteien den Vertragszwecks möglichst umfassend darstellen. Dass heißt, es sollte ausführlich aufgelistet werden, was sie wollen.
Denken Sie dabei beispielsweise an Anfang und Ende des Vertrages. Wie soll das Rechtsgeschäft beginnen und wie sollte es enden? Reicht Ihnen eine einfache Kündigung oder wollen Sie lieber Fristen setzen und so das Vertragsende mit einem Datum koppeln. An dieser Stelle ist es aufgrund der Vielzahl der Regeln schwierig, pauschale Hinweise anzubieten, denn jeder Vertrag ist anders zu gestalten. Gerade in diesem Bereich sind eine Vielzahl von Klauseln möglich.
5. Nebenbestimmungen
Weitere, nicht zu unterschätzende Punkte, sind die Nebenbestimmungen, welche unbedingt mit aufgenommen werden müssen. Darunter versteht der Jurist, alle Bestimmungen, die um den Vertrag herum geklärt werden sollten.
Dabei müssen Sie sich überlegen, was kann noch alles passieren. Beispielsweise können Sie krank werden, das Geld könnte ausgehen, es besteht die Möglichkeit von Naturkatastrophen und anderen unvorhersehbaren Dingen. Diese wichtigen Punkte sollten Sie deshalb keinesfalls außer Acht lassen! Zum Beispiel sollten bei einem Arbeitsvertrag Dinge wie Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit vereinbart werden. Außerdem: Wer stellt die Arbeitskleidung und die täglichen Materialien. Dürfen sie im Betrieb mit dem Privathandy telefonieren, ist Rauchen im Büro erlaubt? Müssen Sie einen Anzug tragen. Was muss der Arbeitgeber Ihnen bereit stellen und wovor muss er Sie schützen oder versichern….“ Lassen Sie sich bei diesem Teil des Vertrages Zeit und überlegen Sie detailliert, wie Sie sich den Vertragablauf vorstellen.
Viele Details sind offen und müssen ausgehandelt werden, einige wenige sind gesetzlich geregelt und können darüber hinaus auch frei vereinbart werden. Die Qualität des von Ihnen erstellten Vertrages werden Sie erst einschätzen können, wenn eine der von Ihnen erdachten Situationen eintritt und gelöst werden muss.
Weitere Pflichten, die beispielsweise geregelt werden sollen sind: Leistungszeit, Leistungsort, Fristen, Verzug, Verzugsfolgen, Erfüllungsort, anwendbares Recht oder eingeschränkt der Gerichtsstand.
6. Form des Vertrags
Bei der Form des Vertrages ist es wichtig zu klären, ob notarielle Beurkundung/Beglaubigung vorgeschrieben und eine Zustimmung erforderlich sind? Erst im Anschluss kann die eigentliche Form des Vertrag festgelegt werden.
7. Gestaltung des Vertrages
Überschrift und Bezeichnung der Leistungspflichten erfordern besonders dort, wo kein gängiger Vertragstyp verwendet, sondern ein eigener Vertrag geschaffen wird, eine individuellen Aufbau. Ansonsten hat sich aber ein standardisiertes Vorgehen bewährt. Dieses besteht in den meisten Fällen aus einem einleitenden Teil mit der Definiton der Hauptpflichten, den einzelnen Leistungsmerkmalen und den Schlussvorschriften wie Salvatorische Klausel ggf Gerichtsstand.
Achten Sie darauf, dass die Abschnitte Überschriften haben und klar gegliedert sind.
Dies hat einerseits den Vorteil, dass es übersichtlicher wird und bestimmte Klauseln schnell gefunden werden, andererseits müssen Sie ggf. desöfteren aus Verträgen zitieren. Dies ist oft nur möglich, wenn Sie die einzelnen Abschnitte klar benennen können.
Ein Beispiel aus der Vertragsgestaltung:
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