E-Mail Werbung oder Spam zweiten Teil bei Schreibstück und mehr Seite 2 von 2
Alle die E-mail Werbung immer wieder verwenden, werden feststellen, dass egal wie viele Nachfragen man stelllt, immer einen hat, der angibt, er möchte die E-mail nicht und die ist Spam.
Aber was ist SPAM
Grundlagen : Es dürfte bekannt sein, dass die reine Spam Werbung, die einfach willkürlich ausgesendet wird, sittenwidrig und damit rechtswidrig ist. Damit ist SPAM zu unterlassen und im Zweifel abmahnungsfähig,
denn die Versendung von unverlangten E-Mails zu Webezwecken verstößt grundsätzlich gegen die Gute Sitte im Wettbewerb und unterfällt damit den § 1 UWG. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11.03. 2004 unter dem Aktenzeichen klar gestellt. ( I ZR 81 / 01 )
Fraglich ist daher, welche Vorgaben der Verwender bei Email Werbung beachten muss, um nicht zu spamen.
Grundsätzlich ist dabei die bisherige Rechtssprechung bezüglich der Fax und der Telefonwerbung anzuwenden.
Eine unerbetene Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen ist danach grundsätzlich als unzulässig einzustufen. Bei geschäftlichen Kontakten ist die Kontaktaufnahme dann unzulässig, wenn die geschäftliche Person weder ausdrücklich noch konkludent sein Einverständnis erklärt hat und ein solches vom Anrufer aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände auch nicht vermutet werden kann. Diese Grundsätze müssen auch für die Telefaxwerbung und die E- Mailwerbung angewendet werden.
Das bedeutet, dass Email- Werbung zulässig ist, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkluden sein Einverständnis erteilt. Außerdem bedeutet es, dass aufgrund von tatsächlichen Umständen,ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann. Das sachliche Interesse ist dabei beispielsweise die Arbeit in diesem Geschäftsbereichen, das Einschreiben in Listen oder die Aufnahme in einem Fachverband.
Weiterhin bedeutet dies, dass das Einverständnis dann im Falle eines Rechtsstreites auch vom Versender bewiesen werden kann. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass ein Beweis am geeignetsten durch die Schriftform nachgewiesen werden kann. Entsprechend ist bei der Bearbeitung darauf zu achten. ....
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