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Die zweite Mahnung bei Schreibstück und mehr Seite 12 von 22


Die zweite Mahnung


Erfolgt auch auf die erste Mahnung keine Zahlung, so sollte nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist zügig eine zweite Mahnung mit einer kürzeren Zahlungsfrist erfolgen. Diese sollte mit zweiter Erinnerung überschrieben sein.

Beispiel für ein zweites Mahnschreiben:
„Sehr geehrter Herr / sehr geehrte Frau ...

mit Rechnung vom ... stellten wir Ihnen ... / für unsere Leistungen in Rechnung.
Hierauf haben Sie keine Zahlungen geleistet. Auch auf unsere Mahnung vom ... konnten wir keine Zahlung feststellen, so dass wir uns veranlasst sehen, nochmals an die Bezahlung der Rechnung zu erinnern. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir auf den Ausgleich gestellter Rechnungen achten müssen. Bezahlen Sie daher bitte die oben angegebene Rechnung bis zum ... .
Eine Kopie der Rechnung haben wir zu Ihrer Kenntnis nochmals beigelegt. Da Sie sich bereits in Zahlungsverzug befinden, wären wir bei Nichtzahlung gezwungen, Ihnen ab Verzug unsere Bankzinsen sowie unsere Auslagen in Rechnung zu stellen.

Sollten Sie den Rechnungsbetrag in den letzten Tagen bereits gezahlt haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen ...“



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