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Die erste Mahnung bei Schreibstück und mehr Seite 10 von 22


Die erste Mahnung



Ein Mahnschreiben sollte ferner Datum und Nummer der Rechnung bzw. des Lieferscheins sowie das Fälligkeitsdatum benennen.
Bespielsweise:

„Sehr geehrter Herr / sehr geehrte Frau ... mit Rechnung vom ... stellten wir Ihnen .../ für unsere Leistungen in Rechnung. Leider haben wir bis heute keinen Zahlungseingang feststellen können. Möglicherweise ist unsere Rechnung bei Ihnen in Vergessenheit geraten. Bitte überweisen Sie in diesem Fall den Rechnungsbetrag entsprechend der beiliegenden Rechnungskopie bis zum ... .“ „Anderenfalls sähen wir uns gezwungen, Verzugszinsen und weitere Kosten an Sie weiterzugeben. Sollten Sie andere Gründe für die Nichtzahlung haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um sowohl sich wie auch uns unnötigen Ärger zu ersparen.

Wenn Sie den Rechnungsbetrag in den letzten Tagen beglichen haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Wir bedanken uns für den erteilten Auftrag.



Mit freundlichen Grüßen ...“











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Die erste Mahnung

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