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Beispiele für Mahnung bei Schreibstück und mehr Seite 4 von 22


Beispiele für Mahnungen


Auf Ihrer Forderung muss nicht unbedingt Mahnung stehen. Sie müssen nur eindeutig zur Begleichung eines bestimmten Betrages auffordern. ‚Auffordern’ kann man in unserem Kulturkreis auch mit einem höflichen ‚Bitte’ unter der Überschrift Erinnerung!



Bleiben Sie vor allem bei den ersten Mahnungen freundlich.

Schreiben Sie beispielsweise:

„Bitte denken Sie an meine Rechnung vom soundso vielten. Vielen Dank. Ihr Erwin Baumann.“

* Das ist eine Mahnung im Sinne des geltenden Rechts.


Bewährt hat es sich auch, alle Mahnungen mit einem Fristsetzungsdatum zu versehen. Beispielsweise: „Daher bitte ich um Bezahlung der Rechnung bis zum 3.12.2006 auf das angegebene Konto.“ Der Schuldner wird sich eventuell am 3.12.2006 erinnern, dass er ja noch zahlen muss und so (hoffentlich) auf die Bank gehen. Setzen Sie jedoch keine Frist, wird der Schuldner es ggf. immer weiter raus schieben und nicht überweisen.











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